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   BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04   

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BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04 (https://dejure.org/2006,31194)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04 (https://dejure.org/2006,31194)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2006 - 30 W (pat) 82/04 (https://dejure.org/2006,31194)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 m. w. N. - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Bezüglich der Wortbestandteile, die vom Verkehr erfahrungsgemäß in erster Linie als die Marke bestimmend wahrgenommen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK), weist das Zeichen lediglich darauf hin, was Gegenstand der beanspruchten Waren und Dienstleistungen sein soll.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Denn für das Vorliegen des Eintragungshindernisses reicht es aus, wenn das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 412 Tz 38 - BIOMILD; EuGH GRUR 2004, 146, 147f. - DOUBLEMINT; BGH WRP 2005, 218, 219 - Bürogebäude).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder auch eine bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH a. a. O. - Cityservice; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Aus inländischen Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; vgl. dazu auch EuGH GRUR 2004, 428, 431 f - Nr. 60 ff - Henkel).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Aus inländischen Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; vgl. dazu auch EuGH GRUR 2004, 428, 431 f - Nr. 60 ff - Henkel).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 m. w. N. - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder auch eine bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH a. a. O. - Cityservice; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder auch eine bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH a. a. O. - Cityservice; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • OLG Hamm, 13.01.2005 - 27 U 138/04

    Zur Frage der Unwirksamkeit einer Aufrechnungsvereinbarung gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 82/04
    Denn für das Vorliegen des Eintragungshindernisses reicht es aus, wenn das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 412 Tz 38 - BIOMILD; EuGH GRUR 2004, 146, 147f. - DOUBLEMINT; BGH WRP 2005, 218, 219 - Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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